Personalwesen


Unsere Leistungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung unter Einhaltung der Beschränkungen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG umfassen:

  • laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (kein Baulohn)
  • Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt
  • Beitragsnachweise an die Sozialkassen
  • Lohnfortzahlungsanträge
  • An- und Abmeldungen
  • Jahresentgeltmeldung
  • Erstellung von Arbeitsbescheinigungen (für Krankenkasse, Arbeitsamt, Sozialamt,
    Rententräger, Mutterschutz etc.)
  • Urlaubsstatistik
  • Jahresmeldungen zur Berufsgenossenschaft
  • Jahresmeldungen zur Schwerbehindertenabgabe
  • Betreuung bei Prüfungen durch Krankenkasse, Rentenversicherung, Finanzamt,
    Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft
  • Führen der Personalakten
  • Führen der Fehltagekartei
  • Schaltung von Stellenanzeigen