Unsere
Leistungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung unter Einhaltung der Beschränkungen
des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG umfassen:
-
laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (kein Baulohn)
-
Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt
-
Beitragsnachweise an die Sozialkassen
-
Lohnfortzahlungsanträge
-
An- und Abmeldungen
-
Jahresentgeltmeldung
-
Erstellung von Arbeitsbescheinigungen (für Krankenkasse,
Arbeitsamt, Sozialamt,
Rententräger, Mutterschutz etc.)
-
Urlaubsstatistik
-
Jahresmeldungen zur Berufsgenossenschaft
-
Jahresmeldungen zur Schwerbehindertenabgabe
-
Betreuung bei Prüfungen durch Krankenkasse, Rentenversicherung,
Finanzamt,
Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft
-
Führen der Personalakten
-
Führen der Fehltagekartei
-
Schaltung von Stellenanzeigen
|